| | Jeder aktive sowie ehemalige Diensthundeführer einer diensthundehaltenden Behörde kann insbesondere bei Operationen so-
wie chronischen Krankheiten seines ausgemusterten Diensthundes finanzielle Unterstützung bei unserem Verein beantragen.
Bedingungen:
Aktiver bzw. ehemaliger Diensthundeführer einer diensthundehaltenden Behörde, der seinen ausgemusterten Diensthund auch selbst
übernommen hat (Vertrag bitte in Kopie beilegen).
Keine weiteren Zuzahlungen durch die ehemalige Behörde (ausgenommen die monatliche Aufwandspauschale) sowie durch privat
abgeschlossene Versicherungen (z.B. OP-Versicherung).
Kurze formlose Begründung des Härtefalles (z.B. Finanzieller Engpass infolge Hauskauf, Nachwuchs................., Fragen hierzu könnt ihr uns
gerne an die u.g. e-mail-addi richten)
Einverständnis, daß jede zugesagte Unterstützung auf dieser Seite veröffentlicht wird (ohne jegliche Personalienangabe) - veröffentlicht
wird nur der Name des Hundes (inkl. Bild) sowie die ehemalige Behördenzugehörigkeit (z.B. Diensthund des Landes Bayerns) und OHNE
Angabe der Höhe der Unterstützung.
Tierarztrechnungen in Kopie sind beizulegen.
Unterstützungen möglich ab einer Summe (Tierarztrechnung) von 100 Euro.
Eine Mitgliedschaft bei Den Polizeihundefreunden ist nicht zwingend Voraussetzung. Wir bitten aber um Verständnis, daß
unsere Mitglieder bevorzugt hinsichtlich der finanziellen Unterstützungen behandelt werden
Sofern Dein pensonierter Diensthund regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen muß, die im Einzelfall weniger als 100 Euro kosten,
würden wir Dich bitten, die Rechnungen zu sammeln und ab einer Gesamtsumme von mindestens 200 Euro bei uns einzureichen.
Anträge richten Sie bitte an:
Bisher geleistete Unterstützungen finden Sie HIER
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