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Jeder aktive sowie ehemalige Diensthundeführer einer diensthundehaltenden Behörde  kann insbesondere bei Operationen so-

wie chronischen Krankheiten seines ausgemusterten Diensthundes finanzielle Unterstützung bei unserem Verein beantragen.



Bedingungen:


Aktiver bzw. ehemaliger Diensthundeführer einer diensthundehaltenden Behörde, der seinen ausgemusterten  Diensthund auch selbst

übernommen hat (Vertrag bitte in Kopie beilegen).


Keine weiteren Zuzahlungen durch die ehemalige Behörde (ausgenommen die monatliche Aufwandspauschale) sowie durch privat

abgeschlossene Versicherungen (z.B. OP-Versicherung).

Kurze formlose Begründung des Härtefalles (z.B. Finanzieller Engpass infolge Hauskauf, Nachwuchs................., Fragen hierzu könnt ihr uns

gerne an die u.g. e-mail-addi richten)

Einverständnis, daß jede zugesagte Unterstützung auf dieser Seite veröffentlicht wird (ohne jegliche Personalienangabe) - veröffentlicht

wird nur  der Name des Hundes (inkl. Bild) sowie die ehemalige Behördenzugehörigkeit (z.B. Diensthund des Landes Bayerns) und OHNE

Angabe der Höhe  der Unterstützung.

Tierarztrechnungen in Kopie sind beizulegen.


Unterstützungen möglich ab einer Summe (Tierarztrechnung) von 100 Euro.

Eine Mitgliedschaft bei Den Polizeihundefreunden ist nicht zwingend Voraussetzung. Wir bitten aber um Verständnis, daß

unsere Mitglieder
bevorzugt hinsichtlich der finanziellen Unterstützungen behandelt werden


Sofern Dein pensonierter Diensthund regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen muß, die im Einzelfall weniger als 100 Euro kosten,

würden wir Dich bitten, die Rechnungen zu sammeln und ab einer Gesamtsumme von mindestens  200 Euro bei uns einzureichen.



Anträge richten Sie bitte an:

Die Polizeihundefreunde e.V.
Regensburger Str. 316

90480 Nürnberg

bzw. per email:  unterstuetzungsantrag@die-polizeihundefreunde.de


                                     Bisher geleistete Unterstützungen finden Sie HIER


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Letzte Änderung: 23.01.2012